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Anleitung
Wird dieser Anforderung nicht ensprochen und kein Einspruch gegen die Entscheidung des Östererreichischen Werberates erhoben, liegt es im Ermessen des Rates, die Öffentlichkeit vom unkooperativen Verhalten der Verantwortlichen zu informieren.
Diese Sanktionsmittel hat sich in der Praxis - es wird auch international erfolgreich eingesetzt - als sehr wirksam erwiesen. Die negativen Effekte solcher vom Österreichischen Werberat lancierten Medien- und Pressekampagnen waren für nicht kooperative Unternehmen stark spürbar und haben diese veranlasst, in Zunkunft sozialverträgliche Werbemaßnahmen zu setzen.