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Anleitung

Sollten die Verantwortlichen der beanstandeten Werbemaßnahme dies nicht tun, oder innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme abgeben, wird der Österreichische Werberat schriftlich einberufen. Der Österreichische Werberat kann die Zurückweisung der Beschwerde beschließen. In diesem Fall ist er der Meinung, dass die inkriminierte Werbemaßnahme keine Bestimmung des Österreichischen Selbstbeschränkungskodex der Werbung verletzt.

Wenn der Österreichische Werberat die Beanstandung der Werbemaßnahme beschließt, liegt seiner Meinung nach eine Verletzung der Selbstbeschränkungsrichtlinien vor. Er fordert die Verantwortlichen der beanstandeten Werbekampagne auf, diese unverzüglich zu ändern oder abzusetzen.

 

 

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